Honorar

Zusätzliche Leistungen in der Finanz- und Lohnbuchführung

 

Im Rahmen unserer steuerberatenden Tätigkeit bieten wir neben der laufenden Buchführung ein breites Spektrum ergänzender Leistungen an. Dabei unterscheiden wir zwischen Hauptleistungen, die regelmäßig im Rahmen der laufenden Betreuung anfallen, und Sonderleistungen, die bei besonderen Anforderungen oder Einzelfällen zusätzlich beauftragt werden können.

Finanzbuchführung

Im Bereich der Finanzbuchführung kümmern wir uns zuverlässig um die Erfassung, Verarbeitung und Auswertung Ihrer Buchhaltungsdaten. Ziel ist eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und aussagekräftige Buchführung – als Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen und für den Jahresabschluss.

Unsere Hauptleistungen:

  • Kontierung Ihrer Belege
  • Erfassung und Verarbeitung in der Buchhaltungssoftware
  • Abstimmung der Konten
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen

Unsere Sonderleistungen:

  • Berichtigungs- und Nachbuchungen
  • Klärung und Sortierung von Belegen oder Buchungsvorgängen
  • Erstellung interner Auswertungen und Kostenstellenrechnungen
  • Unterstützung bei Monatsabschlüssen und der Jahresübernahme (z. B. via DATEV)
  • Unterstützung bei der Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG)
  • Beratung zur E-Bilanz-Taxonomie und zur Umstellung auf elektronische Rechnungen
  • Aufbereitung bestimmter Sachkonten (z. B. Gesellschafterverrechnungskonten)

Diese Auflistung stellt nur einen Auszug aus unserem Leistungsangebot dar. Gerne informieren wir Sie individuell über weitere mögliche Leistungen.

Lohnbuchführung

Auch im Bereich der Lohnbuchführung bieten wir Ihnen über die klassische Abrechnung hinaus umfangreiche Zusatzleistungen. Dabei sorgen wir für die korrekte lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung und stehen bei Sonderfällen unterstützend zur Seite.

Unsere Hauptleistungen:

  • Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
  • Laufende Führung und Abschluss der Lohnkonten
  • Zusammenstellung der für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten
  • Erstellung von Nachweisen für Sozialversicherungsträger

Unsere Sonderleistungen:

  • Erstellung von Probelohnabrechnungen
  • Bearbeitung von A1-Bescheinigungen bei Entsendungen ins EU-/EWR-Ausland
  • Abwicklung von Lohnpfändungen
  • Anträge auf Lohnzuschüsse, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. für Agentur für Arbeit, Kindergeldkasse, Krankenkasse)
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften und Zusatzversorgungskassen

Diese Auflistung stellt nur einen Auszug aus unserem Leistungsangebot dar. Gerne informieren wir Sie individuell über weitere mögliche Leistungen.

Hinweis zur Abrechnung

Die genannten Leistungen orientieren sich an den §§ 33 und 34 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Verbindlich sind jedoch ausschließlich die Inhalte des jeweils mit Ihnen abgeschlossenen Steuerberatungsvertrags sowie der individuell vereinbarten Honorarregelung – diese haben stets Vorrang gegenüber allgemeinen Darstellungen.

Quelle: Berners, NWB Praxiskommentar StBVV, §§ 33 und 34